Bei Vermittlung und Kaufabschluss einer Immobilie fallen für den Käufer und Verkäufer jeweils 3% Maklerprovision vom Kaufpreis des Objektes an.
Eine Verrechnung der Käufer- mit der Verkäuferprovision ist ausgeschlossen.

Bei Abschluss eines Vorvertrages vor dem notariellen Kaufvertrag fallen bereits 50% der Maklerprovision an.
Die restlichen 50% sind zahlbar bei Erstellung der notariellen Urkunde.

Die Gebühren für die Beantragung eines Bauantrages (siehe Gebührenordnung) sind im voraus zu bezahlen.
Alle anderen Gebühren (siehe Gebührenordnung) werden fällig nach Erbringen der Leistung.

In den 3% Maklerprovision sind sämtliche Tätigkeiten rund um die Abwicklung des Immobilienkaufs, von der Vermittlung bis zur Grundbucheintragung, enthalten.
Katasterumschreibungen werden aufgrund des großen Umfangs extra berechnet (siehe Gebührenordnung). Anfallende Gebühren bei Behörden, Architekt, Notar usw. sind nicht in unseren Provisionen enthalten und müssen vom Käufer extra bezahlt werden.

Aufgrund des großen Umfangs der Angebote, beruhen die Angaben in den Exposés im allgemeinen auf Auskünften von Eigentümern oder Zwischenvermittlern. Eine Abweichung von der Realität ist daher möglich.
Die genaue Überprüfung der Objekte durch uns und den Notar kann erst bei ernsthaftem Kaufinteresse erfolgen.
Angegebene Objektpreise sind unverbindlich. Eventueller Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.